Mobilitätspartner im Auftrag der HUK-Partnerwerkstatt Tel.: 0 56 93 / 98 85 20 
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Unfallinstandsetzung

Nach einem Unfall liegen oft die Nerven blank.
Es gilt versicherungstechnische und verkehrsrechtliche Fehler zu vermeiden, um finanzielle Nachteile zu verhindern.

Unfallinstandsetzung oder Totalschaden - Unfall was tun?

 

Abschleppen, Mietwagen, Schadenbehebung

Sollten Sie eine Werkstattbindung vereinbart haben, sind wir auch Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir sind Partnerbetrieb von über 80 % der Versicherer!

RUFEN SIE UNS AN!
Tel. 05693-98850

Unfallinstandsetzung
Unfallinstandsetzung
Unfallinstandsetzung

Unser Unfallservice

1.    Schnelle und reibungslose Reparatur
2.    Hochwertige Lackierarbeiten
3.    Modernste Reparaturtechniken
4.    Elektronische Karosserievermessung
5.    Elektronische Achsvermessung
6.    Hochwertige Werkstattausstattung
7.    Qualifiziertes und geschultes Personal

Ersatzfahrzeuge bei Unfall

Solange Ihr Fahrzeug unfallbedingt repariert wird, haben Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich Anspruch auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs. Die dafür entstehenden Mietwagenkosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung übernommen. Sogar im Falle eines Totalschadens, den Sie nicht reparieren lassen, haben Sie Anrecht darauf ein Unfallersatzfahrzeug zu mieten, solange Sie kein Ersatzfahrzeug gefunden haben (für gewöhnlich wird von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen ausgegangen).

Zum Mietwagenservice

Unfall - was nun?

Als erstes ist immer zu klären ob eine Versicherung greift und den Schaden übernimmt!

Kaskoschaden

(Kaskoschäden unterliegen immer den jeweiligen Versicherungsvertragsbedingungen die es zu beachten gilt = Vertragsrecht.)

Vollkasko (eigenverschuldet):

Umfasst alle Schäden die der Fahrer an seinem Fahrzeug verursacht und zusätzlich die Schäden der Teilkaskoversicherung.

 

Teilkasko, umfasst:

  • Wildschaden (Tipp: unbedingt Wildbescheinigung vom Jäger oder Polizei anfordern! Haare vom Wild mit Tesaband sicherstellen)
  • Hagel-Sturmschaden evtl. Bestätigung vom Wetteramt
  • Glasschaden Steinschlag mit Steinschlagpflaster oder Tesafilm verschließen
  • Brandschaden
  • Diebstahl / Vandalismus
  • Marderbiss und Folgeschäden (je nach Vertrag)

 

Haftpflichtschaden

(Haftpflichtschäden sind im BGB gesetzlich geregelt welches dem Geschädigten besondere Rechte im Schadenfall einräumt)
Meldung an die eigene Autoversicherung ist nicht nötig wenn die Schuldfrage eindeutig ist und beim Gegner liegt.

  • Freie Werkstattwahl
  • Anspruch auf Leihwagen
  • Freie Wahl eines Sachverständigen (Dokumentation des Schadens, Ermittlung Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert, Festlegung der Reparaturdauer und des Reparaturweges (dieser in Absprache mit der Werkstatt))
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Recht auf einen Anwalt
  • Nebenkosten
  • Wertminderung
  • Unkostenpauschale

 

Kleinschaden (Lackschadenfreie Reparatur)

  • Dellen von Einkaufswagen
  • Delle von anderer Fahrzeugtür
  • Hageldellen

 

Reparatur mit Teillackierung

  • Kratzer an Außenspiegel und Stoßstange
  • Schweller beschädigt durch Bordstein oder Begrenzungssteine

Unfallreparatur mit Miracle System

Sanfte Reparatur lässt die Karosseriestruktur unangetastet.

Außenhautschäden mit Klebe- und Scheißtechnik beheben, Außenhautschäden mit Teileersatz beheben, Anbauteile ersetzen

Fachgerechte Unfallinstandsetzung - Bringt Sicherheit

Die fachgerechte, technisch einwandfreie Instandsetzung eines Unfallschadens hat keinen negativen Einfluss auf die Karosseriesteifigkeit und das Deformationsverhalten. In beiden Kriterien entspricht das Fahrzeug nach der Reparatur wieder dem Originalzustand; somit ist auch die passive Sicherheit uneingeschränkt gewährleistet. Ebenso werden die Reparaturkosten nach einem eventuellen Folgeunfall nicht beeinflusst. So lautet - kurz gefasst - das Fazit umfangreicher Untersuchungen und Crashtests mit neuen und reparierten Fahrzeugen, die das Allianz Zentrum für Technik (AZT), Ismaning, durchführte. Wird dagegen nicht fachgerecht repariert, drohen bei einem weiteren Unfall negative Veränderungen bei der Karosseriesteifigkeit und dem Deformationsverhalten. Fahrzeuginsassen können massiv gefährdet werden, z.B. weil Airbag und Gurtstraffer im Extremfall verzögert bzw. überhaupt nicht auslösen.

Daraus kann man nur schließen, dass es höchst gefährlich ist, bei der Reparatur eines unfallbeschädigten Autos auf die Dienste der Fachwerkstatt zu verzichten, insbesondere, wenn es sich um mehr als nur einen Bagatellschaden handelt bzw. wenn tragende Teile der Karosserie beschädigt sind. Dann sollte der Geschädigte sein Fahrzeug auf jeden Fall einem Fachmann anvertrauen - auch wenn es sich um einen "Eigenschaden" handelt, den er selbst bezahlen muss.

Wer in diesen Fällen ein optimales Verhältnis zwischen technisch einwandfreier Reparatur und möglichst niedrigen Kosten sucht, ist bei einem Meisterbetrieb des Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks an der richtigen Adresse. Hier erfolgt die Instandsetzung durch qualifiziertes Fachpersonal nach den Richtlinien des Fahrzeugherstellers und den anerkannten Arbeitsmethoden des Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerks. Der Karosseriefachbetrieb arbeitet, sofern es technisch und im Sinne der Sicherheit vertretbar ist, nach dem Motto "Ausbeulen/Richten vor Ersetzen". Das senkt Reparaturkosten.

Großes handwerkliches Geschick und viel Erfahrung sowie geeignete Werkzeuge und bei Strukturschäden eine Richtbank, gehören zur Standardausstattung der Fachbetriebe. Da verbieten sich Do-it-yourself oder die Dienste einer Hinterhofwerkstatt von selbst, weil schon die Beurteilung eines Schadens viel Wissen erfordert. Beispielsweise dürfen scharfkantige Verformungen an Strukturteilen wie Knicke oder Falten dürfen jedoch keinesfalls gerichtet, sondern müssen ersetzt werden.

Beim Teilersatz gilt es, die Schnittvorgaben des Herstellers exakt einzuhalten und selbstverständlich müssen Originalersatzteile verwendet werden. Nur dann entspricht das reparierte Fahrzeug optisch und technisch einem vergleichbaren unbeschädigten Exemplar.


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